System / Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung:

Alle Führungen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Vielen Angeboten haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewißheit und hierdurch auch ein besonderer Reiz an. Eine Garantie für subjektive Reisevorstellungen und bestimmte Einzelziele können wir trotz bestem Willen nicht geben. Bei vielen Veranstaltungen, insbesondere im Bergsport, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, welches nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. In jedem Fall ist von dem Kunden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsicht erforderlich. Die im Prospekt jeweils unter Anforderungen genannten Fähigkeiten der Teilnehmer sowie andererseits die im Preis inbegriffenen Leistungen des Veranstalters sind Teile des Vertrages. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Prospekt.

  1. Reisevertrag/Anmeldung
  2. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter, der Alpinschule Allgäu, den Abschluß eines Teilnehmervertrages verbindlich an. Der Vertrag wird durch die Reisebestätigung des Veranstalters angenommen. Bei der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von 10 % des Reisepreises fällig.

  3. Bezahlung
  4. Die Restzahlungen werden 21 Tage vor Kursbeginn ohne weitere Aufforderung fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb 21 Tage vor Reisebeginn ist der volle Betrag bei Anmeldung fällig.

  5. Rücktritt durch den Kunden
  6. Der Rücktritt durch den Kunden ist nur schriftlich möglich und gilt ab dem Tag, an dem er bei dem Veranstalter eingeht. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann diese Entschädigung wie folgt pauschalieren:

    bis 43. Tag vor Reisebeginn 30,- €
    42.–30. Tag vor Reisebeginn 30% des Veranstaltungspreises
    29.
    –22. Tag vor Reisebeginn 40% des Veranstaltungspreises
    21.–09. Tag vor Reisebeginn 80% des Veranstaltungspreises
    08. Tag bis Reisebeginn, bzw. nicht Antritt der Reise 90% des Veranstaltungspreises

    Bei Flugleistungen gelten die Geschäfts- bzw. Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
  2. Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder kündigen:

    a. Fristlos, wenn der Kunde die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters/Kursleiters nachhaltig stört, die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, so dass die geplante Durchführung der Reise gefährdet ist oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Kündigung seitens des Veranstalters behält dieser den Anspruch auf den Reisepreis, die von ihm ersparten Aufwendungen werden angerechnet.

    b. bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis der Nichtdurchführbarkeit der Reise zu unterrichten. Der Reisepreis wird zurückerstattet.

    c. Programmänderungen oder Abbruch im Hinblick auf die Sicherheit oder wegen nicht vorhersehbaren Umständen bleiben dem Veranstalter/Kursleiter vorbehalten. In diesem Fall werden die ersparten Aufwendungen erstattet.

  3. Haftungsbeschränkung
  4. a. Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    b. Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und für Schäden an Gepäck einschließlich Diebstahl sowie für Terminverschiebungen wegen Verkehrsbehinderungen und Fahrplanänderungen.

    c. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, unsere Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

    d. Bei unvorhersehbaren oder von uns nicht zu beeinflussenden Ereignissen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz oder wegen Leistungsstörung.

  5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

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